Der feste Baugrund auf dem das Haus steht

posted am: 12 Dezember 2023

Der Baugrund ist allgemein ein Grundstück, welches bebaut werden kann. Eine Grundfläche ist demzufolge von einer Agrarfläche sowie einem nicht erschlossenen Grundstück, dem Brachland, zu unterscheiden. Wurde eine ungenutzte Brachfläche hingegen zur späteren Bebauung genehmigt, handelt es sich um ein baureifes und mit einem Baurecht belegtes Grundstück. Im Grundstücksbegriff festgelegt ist wiederum dessen flächenhafte Besetzung. Diese richtet sich nach den örtlich gegebenen Grundstücksgrenzen, welche den jeweiligen Bebauungsplan der Parzelle festschreiben. Grundbuchrechtlich ist demzufolge vom Bauplanungsrecht die Rede.

Wurde einem brachliegenden Grundstück das Baurecht erteilt, ist in der Regel der Grund und Boden zur Errichtung eines Bauwerkes im Vorfeld analysiert worden. Dies wird Baugrunduntersuchung genannt und in etwaigen Baurechtsgrundlagen rechtlich normiert. Hierbei handelt es sich um eine geotechnische Datenanalyse, welche die Art und den Umfang des Bauvorhabens mit dem real existierenden Untergrund verrechnet. Der Boden, auf dem das Haus oder Gebäude letztendlich steht, muss demnach tragfähig sein. Mithilfe von Bohrungen und Sondierungen ist es möglich, die jeweilige Bodenart zu katalogisieren. Anorganische Böden, wie zum Beispiel Kies und andere mineralische Bodenschichten, werden von organischen Böden unterschieden. Zu letztgenannten zählen überwiegend Humus, Torf und sämtliche Kohlearten. Mineralische Gesteinsböden werden hingegen in Lockergestein, Schüttgut sowie bindige und nicht-bindige Bodenschichten unterschieden. Ziel ist, das Verhalten der Bauwerkslasten genau zu ergründen, um dem jeweiligen Projekt genügend Standfestigkeit zu verleihen. Des Weiteren muss das Verhalten des Grund- und Regenwassers vor Ort analysiert werden, um dieses nachhaltig zu schützen. Zur Vermeidung eines Grundbruchs, das heißt dem Versinken des Fundaments, ist das Grundbruchrisiko im Vorfeld von Spezialisten zu analysieren. Steht das Fundament auf wackligen Füßen, sind entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Baugrunds vorzunehmen.

Zur Verbesserung eines bereits genehmigten Grundstückes können verschiedene Methoden zweckdienlich sein. Dazu zählt zum einen der gesamte Bodenaustausch durch eine tragfähigere Bodenart. Dies wird ebenfalls Bodenersatzverfahren genannt. Ist dies nicht möglich, kann eine sogenannte Tief- bzw. Pfahlgründung eine tragfähige Grundlage für jedwede Art von Fundament sein. Ein weiteres Verfahren ist die Bodenverdichtung. Diese wird in Oberflächenverdichtung und Tiefenverdichtungsverfahren unterschieden. Dies kann maschinell durch eine Rüttelmaschine, eine Walze oder sonstigem Arbeitsgerät erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Pfähle in den Untergrund einzuarbeiten. Das Grundstück kann ebenfalls durch eine Bodenverfestigung mittels Sekundärstoffen verbessert werden. Dabei handelt es sich um Bindemittel, die Zement oder Kalk enthalten. Hierfür stehen ebenfalls Verfahrenstechniken der Injektion zur Verfügung. Zu guter Letzt kann der Baugrund ebenfalls durch eine Bodenvereisung konsequent verbessert und stabilisiert werden. Wurden alle Sicherheitsnachweise für den Erd- und Grundbau erfüllt, kann die Grundstücksbebauung erfolgen. Dabei findet eine Wertsteigerung des Grundstückes statt, wenn es zusätzlich ortsüblich erschlossen wurde. Dazu gehört die Anbindung an das Verkehrsnetz sowie an alle benötigten Versorgungsanlagen. Nunmehr ist der Baugrund in die Kategorie „Baureife“ befördert worden.

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